AGB

Vertragsbedingungen der fineline Ferienagentur-Sylt GmbH

I. Zustandekommen des Mietvertrages
1. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer der angebotenen Ferienobjekte zustande. Fineline Ferienagentur-Sylt GmbH ist Vermittler und schließt diesen Mietvertrag im Namen und in Vollmacht des jeweiligen Eigentümers (Vermieter) des Ferienobjektes ab.

Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer als Vermieter. Fineline Ferienagentur-Sylt GmbH selbst ist vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie alle Zahlungen treuhänderisch zu vereinnahmen und an den Eigentümer (Vermieter) weiterzuleiten. Die Abwicklung der Kurkarten/Gästekarten übernimmt fineline Ferienagentur-Sylt GmbH im Namen und in Vollmacht des Eigentümers.

In äußerst dringenden Notfällen außerhalb unserer Öffnungszeiten, welche zur Klärung auch nicht bis zu unseren Bürozeiten warten können, erreichen Sie uns unter folgender Notdienstnummer 0151-23040502. Bei Missbrauch oder Eigenverschulden wird eine Gebühr über 50,- € erhoben.

2. Onlinebuchungen, die der Nutzer über unsere Homepage vornimmt, stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Eigentümer des Ferienobjektes über den von ihm gewählten Zeitraum dar. Nimmt der Eigentümer des Ferienobjektes dieses Angebot an, kommt ein Vertrag zustande. Der Eigentümer behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten im Falle der nicht vertragsgemäßen Zahlung ausweislich der AGB unter II.1.

Bitte beachten Sie die Mindestbuchungen in folgenden Zeiträumen:

7 Übernachtungen in der A-Saison und B-Saison

5 Übernachtungen in der C-Saison und

4 Übernachtungen in der D-Saison.

3 Übernachtungen in der E-Saison.

Zudem ist eine Anschlussbuchung erforderlich.

3. Alle Mitreisenden sind vor Vertragsschluss namentlich zu benennen, die angegebene Personenzahl ist bindend. Wir verweisen vorsorglich auf die AGB IV.2.

II. Zahlung, Rücktritt/Stornierung

Wir sind vom Eigentümer bevollmächtigt, Mietzahlungen treuhänderisch in Empfang zu nehmen und diesem weiterzuleiten.

1.  Der vereinbarte Mietzins (20% des Reisepreises) ist nach den vereinbarten Bedingungen im Mietvertrag zur Zahlung innerhalb von 7 Tagen fällig und auf das angegebene Treuhandkonto zu überweisen. Die Restsumme wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig.

Bei Kurzfristigen Buchungen ist die gesamte Zahlung bei Reiseantritt fällig. Der gesamte Mietzins (abzüglich geleisteter Anzahlung) muss spätestens bei Beginn der Nutzung auf dem Treuhandkonto eingegangen sein, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (AGB VII.1).

Alternativ kann der Rechnungsbetrag an der Rezeptionen bei Anreise in bar, EC Karte bezahlt werden. (innerhalb der Rezeptionsöffnungszeiten) Die Restsumme wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig.

2.

a) Der Mieter verpflichtet sich bei Rücktritt/Stornierung vom Mietvertrag den vertraglichen vereinbarten Mietpreis zu zahlen, wenn es uns nicht gelingt, das Mietobjekt ersatzweise anderweitig zu vermieten. Dies gilt auch bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise.

b) Sollten Sie an der Nutzung des Mietobjektes gehindert sein aus Gründen, die in Ihrer Person oder der Person von Mitreisenden liegen (insbesondere bei Krankheit, Verhinderung aus beruflichen, familiären oder persönlichen Gründen sowie im Falle von behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie, wie bspw. die Durchführung eines „Corona-Tests“ bei Beherbergungsverbot; § 537 BGB), bleiben im Falle des § 537 BGB Sie zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet, der wie folgt gestaffelt wird:

bis 90 Tage vor Anreise können Sie kostenfrei stornieren zzgl. Stornogebühr in Höhe von 35,00 Euro,
ab 90 Tage vor Anreise 80% des Mietzinses zzgl. 35,00 Euro Stornogebühr,
ab 7 Tage bis Anreise 90% des Mietzinses zzgl. 35,00 Euro Stornogebühr.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die Pauschale. Der Eigentümer muss sich allerdings die ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anrechnen lassen, wenn eine anderweitige Vermietung tatsächlich noch möglich ist und erfolgt. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

c) Die Erklärung des Rücktritts/Stornierung muss schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) erfolgen.

3. Eine Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises entfällt im Falle der Verletzung einer Verpflichtung des Vermieters zur Rücksichtnahme aus Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

III. Ausstellen der Gästekarten, Aushändigung und Rückgabe der Schlüssel, Nachsendungen

1.  Wir stellen Ihnen die Schlüssel für das Mietobjekt und die Gästekarten grundsätzlich wie folgt zur Verfügung, wenn nicht etwas anderes schriftlich (per Fax, E-Mail oder im Mietvertrag) vereinbart ist.

Montag bis Freitag zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr,
zusätzlich Samstag zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr (Hauptsaison).
Samstag (Nebensaison), Sonntag und Feiertag ab 16:00 Uhr aus dem Schlüssel-Safe (an unserem Büro, Kirchenweg 8 in Westerland)

Die Objekte können am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden und sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.

An anreisestarken Tagen, kann es auch bis oder auch nach 18:00 Uhr werden.

2. Die Schlüssel sind am Abreisetag bis 10:30 Uhr in unserem Büro zu hinterlegen; am Wochenende im „Schlüsselrückgabe“-Fach.

Werden die Schlüssel bei Abreise nicht im Büro oder im Schlüsselrückgabe-Fach abgegeben, wird durch den Mehraufwand eine Aufwandspauschale in Höhe von 50,- Euro berechnet, die der Mieter zu tragen hat.

Werden die Schlüssel nicht zurückgegeben, weil diese verloren oder abhanden gekommen sind, wird der Einbau neuer Schlösser erforderlich. Die dadurch verursachten Kosten sind vom Mieter zu tragen, sofern der er den Verlust oder das Abhandenkommen der Schlüssel zu vertreten hat. Gleiches gilt für dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die dadurch verursachten Kosten sind von Ihnen zu tragen.

3. Für Gegenstände, die im Appartement oder Haus zurückgelassen (vergessen) werden, berechnen bei Nachsendung wir 10,00 € Versandkosten.

IV. Ausstattung Mietobjekt, Tierhaltung, W-LAN-Zugang

1.

a) Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Ausstattung des Mietobjektes mit Wäschepaketen. Sie können diese auch nachträglich gegen Zahlung von € 28,00 pro Person bei uns bestellen. Das Wäschepaket besteht aus: 2 Duschtüchern, 2 Handtüchern, Duschvorleger, Geschirrtuch, Bettlaken und -wäsche). Bei rechtzeitiger Bestellung wird das Bett für Sie bezogen.
Kinderreisebett wird ohne Matratze und Inletts (Bettdecke und Kopfkissen) nach Verfügbarkeit bereitgestellt.

b) Strandkörbe und Gartenmöbel (nicht in allen Ferienimmobilien) stehen Ihnen von ca. April bis September zur Verfügung.

2. Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist nur möglich, soweit die Gesamtzahl von Schlafgelegenheiten nicht überschritten ist.

3. Hunde dürfen nur nach Anmeldung bei der fineline Ferienagentur-Sylt GmbH in das Mietobjekt aufgenommen werden und wenn dies in dem Mietobjekt ausdrücklich gestattet ist.

Es wird Ihnen eine Hundepauschale i.H.v. 10,00 € pro Hund und Tag berechnet. Auch im Falle von Beschädigungen, die mitgebrachte Hunde verursacht haben, sind diese Beschädigungen von Ihnen unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen. Die entsprechenden Kosten können erheblich sein. Wir empfehlen den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Wohnungen und Häuser mit einem WLAN-Zugang ausgestattet sind. Die Nutzung des Gast-LAN (WLAN) erfolgt durch Eingabe eines Codes. Mit Eingabe des Codes durch den Nutzer wird die Nutzungsvereinbarung, welche Sie mit dem Mietvertrag zusammen erhalten, akzeptiert. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs.

5. Unsere Mietobjekte sind grundsätzlich Nichtraucherdomizile. Rauchen ist daher nur gestattet, wenn dies im Mietobjekt ausdrücklich zugelassen ist.

6. Es ist ausdrücklich untersagt, E-Autos an den haushaltsüblichen Steckdosen der Ferienobjekte zu laden. Nutzen Sie bitte hierfür die vorgesehenen Ladensäulen, die auf Sylt zu finden sind.

7. Die Haustechnik von fineline Ferienagentur-Sylt GmbH ist berechtigt, auch ohne direkte Zustimmung vom Mieter des Ferienobjektes die Wohnung oder das Haus in Abwesenheit des Mieters zu betreten. fineline Ferienagentur-Sylt GmbH wird aber den Mieter per Mail oder Telefon vorab informieren, dass die Haustechnik kommt.

8. Die Gärtner der jeweiligen Ferienobjekte sind berechtigt, auch ohne direkte Zustimmung vom Mieter des Ferienobjektes den Garten des Objekts zu betreten und diesen zu pflegen. Bitte beachten Sie, dass eine Ankündigung vorher nicht möglich ist.

V. Haftung und Anzeige/Ausschluss von Mängeln

1. Pflichten des Mieters

a) Wir sind vom Eigentümer bevollmächtigt, Abhilfe zu schaffen, für den Fall, dass das Mietobjekt bzw. das Inventar Mängel oder Beschädigungen aufweisen sollte und der Mieter diese unverzüglich angezeigt hat. Nachträgliche Beanstandungen, die uns nicht rechtzeitig angezeigt wurden, berechtigen nicht zu einer Minderung des Mietzinses. Beschädigungen, die Sie oder Ihre Mitreisenden verursacht haben, sind von Ihnen aufzuzeigen und zu ersetzen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

b) Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie fineline Ferienagentur Sylt GmbH bzw. dem Eigentümer in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist. Sollten Sie vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin. fineline Ferienagentur Sylt GmbH wird namens des Eigentümers eine Minderung des Reisepreises nur für den Zeitraum überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach unserem Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Sie in jedem Falle verpflichtet sind, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung (§651e BGB) müssen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder bereits verweigert wurde oder wenn nicht die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

c) Folgende Sachverhalte berechtigen nicht zur Mietminderung bzw. zum Rücktritt vom Vertrag:

das angemietete Objekt sagt Ihnen nicht zu, obwohl es objektiv mangelfrei ist;
das Auftreten von Insekten (Ameisen, Bienen, Wespen, Mücken, etc.);
Ausfall von elektronischen Geräten.
Ferner stellen wir Ihnen eine hochwertige Einrichtung und Elektrogeräte zur Verfügung. Aber auch diese können einmal defekt sein. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine schnellstmögliche Reparatur durch unseren Service. Wir bitten um Verständnis, dass für die Zwischenzeit auch hier keine Entschädigung von unserer Seite geleistet werden kann.

d) Appartement-Vermietung fineline Ferienagentur-Sylt GmbH haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Wasserschäden, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von Appartement-Vermietung fineline Ferienagentur-Sylt GmbH oder deren Lieferanten beeinflusst werden.

e) Das Mietobjekt ist pfleglich zu behandeln und ist in folgendem Zustand von Ihnen zu hinterlassen:

besenrein
Mülleimer entleert
Geschirr abgewaschen und in den Schränken verstaut
sämtliche Fenster und Türen verschlossen.
saubere Moltons/Matratzen/Matratzenschoner (sollte Ihnen ein Missgeschick passieren, bitten wir Sie es uns direkt mitzuteilen, Blut, übermäßige Verunreinigung o.ä. es wird Ihnen eine extra Reinigung in Rechnung gestellt)
Sollte eine diese Pflichten verletzt werden, wird eine zusätzliche Endreinigung von bis zu 180,00 € fällig. Ihnen bleibt im Falle der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die Pauschale.

Im Übrigen kann der Vermieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sich der Gast trotz vorheriger Abmahnung vertragswidrig verhält und/oder eine Fortsetzung dem Vermieter oder den anderen Gästen des Hauses nicht weiter zumutbar ist. Dies entbindet den Gast nicht von seiner Zahlungspflicht.

2. Haftung Vermieter

Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen, §§ 701 ff. BGB. Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

VI. Kurkarten

Die Kurabgabe ist nicht im Mietpreis enthalten und wird im Mietvertrag unter dem Punkt „Gästekarten“ separat ausgewiesen: Anzahl der Erwachsenen x Anzahl der Übernachtungen x Euro pro Tag = Kurabgabe insgesamt. Wir sind laut Gemeindesatzung verpflichtet, die Kurabgabe von unseren Gästen treuhänderisch im Namen des Eigentümers einzuziehen. Die aktuelle Kurabgabe für die Insel Sylt ist nachzulesen unter:

www.sylt.de/service/kurabgabe.

Sie erhalten die Gästekarten bei Ihrer Anreise in unserem Büro oder nach Absprache aus unserem Schlüssel-Safe. Bei mitreisenden Kindern bitten wir um die Altersangabe, damit wir diese berücksichtigen und Ihre Kurkarten bei Anreise bereithalten können. Sofern es sich um wieder verwertbare Plastikkarten (Gemeinde Wenningstedt) handelt, sind diese bei Ihrer Abreise zusammen mit den Schlüsseln zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Kurkarten ist je Karte ein Aufwand in Höhe von € 5,00 an uns zu zahlen.

VII. Schlussbestimmung, Gerichtsstandvereinbarung

1.  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen in Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Sofern es sich beim Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen dem Mieter und dem Eigentümer (Vermieter) der Sitz des Eigentümers (Vermieters). Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Stand: 20.12.2023